EEG-Novelle 2027
Vom Fördergesetz zum Markt- und Netzrahmen
Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle 2027 beschlossen. Nach Darstellung der Bundesregierung soll das EEG von einem umfassenden staatlichen Fördersystem zu einem marktbasierten, system- und netzdienlichen Investitionsrahmen weiterentwickelt werden. Der Ausbau der Erneuerbaren soll sich künftig stärker am Markt und am tatsächlichen Bedarf im Stromnetz ausrichten.
Die wichtigsten Punkte: zusätzliche 12 Gigawatt Wind an Land, bessere Bedingungen für Windenergie im Süden, Fortschreibung der Bioenergie-Ausschreibungsmengen bis 2032, ein neues Ausbauziel für Bioenergie bis 2035, stärkere Ausrichtung der Solarenergie auf kostengünstige Freiflächenanlagen, 50-Prozent-Begrenzung der Einspeiseleistung kleiner und mittlerer PV-Dachanlagen sowie ein schrittweiser Übergang weg von der festen Einspeisevergütung bei neuen kleinen Anlagen.
Der BEE sieht die Reform deutlich kritischer. Er erkennt zwar einzelne Verbesserungen an, warnt aber vor negativen Wirkungen durch den Entzug von Investitionssicherheit. Besonders kritisch bewertet der Verband die vorgesehene Streichung der Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 Kilowatt und die Absenkung der Direktvermarktungspflicht unter 100 Kilowatt, weil aus seiner Sicht technische, prozessuale und wirtschaftliche Voraussetzungen dafür noch nicht ausreichend gegeben sind.
Das Signal für das System:
Die Bundesregierung will Erneuerbare nicht mehr nur ausbauen, sondern stärker nach Markt-, Kosten- und Netzsignalen steuern.
Kritische Einordnung:
Der Zugriff ist sachlich nachvollziehbar. Die alte Logik „Ausbau zuerst, Systemintegration später“ trägt nicht mehr. Mit steigenden Erneuerbaren-Anteilen wachsen Integrationskosten, Netzengpässe, Abregelungsrisiken und Anforderungen an Flexibilität.
Aber die neue Logik ist gefährlich, wenn sie zu früh Lasten verschiebt, bevor die Praxis funktioniert. Direktvermarktung kleinerer Anlagen, Smart Meter, Steuerbarkeit, Abrechnung, Bilanzierung, Prosumer-Modelle und Finanzierung sind keine Nebenthemen. Sie sind die Voraussetzungen dafür, dass Marktintegration nicht zur Investitionsbremse wird.
Die harte Frage lautet: Wer Förderung zurücknimmt, muss gleichzeitig die Infrastruktur für Marktintegration liefern. Passiert das nicht, wird aus Kosteneffizienz ein Vertrauensverlust.
Worauf es jetzt ankommt:
Im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause müssen Übergangsfristen, Direktvermarktung kleiner Anlagen, CfD-Design, PPA-Fähigkeit, Bürgerenergie, Speicherintegration, Bioenergie und Redispatch-Risiken nachgeschärft werden.
