Versorgungssicherheit, StromVKG und Gasreserve
Der Sommer zeigt: Sicherheit ist nicht nur ein Winterthema
Während EEG 2027 und Netzanschlusspaket die Erneuerbaren- und Netzdebatte dominieren, bleibt Versorgungssicherheit der Gegenpol.
Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz ist nach Darstellung der Bundesregierung am 22. Juli 2026 in Kraft getreten. Es führt einen Kapazitätsmarkt ein, mit dem der Bedarf für sichere Stromversorgung ab 2031 gedeckt werden soll. In den nächsten zwölf Monaten sollen neue steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden. Gemeint sind dabei vor allem neue, wasserstofffähige Gaskraftwerke; ergänzend kommen Batterien und andere flexible Lösungen in Betracht. Weitere Ausschreibungen sollen 2027 und 2029 folgen und dann breiter auch bestehende Anlagen, Speicher und flexible Lasten adressieren.
Gleichzeitig verzögert sich die nationale Gasreserve. Nach ZfK-Berichterstattung ging der Entwurf anders als geplant nicht Ende Juli in die Länder- und Verbändeanhörung, ein Kabinettsbeschluss am 12. August gilt damit als unwahrscheinlich. Das Vorhaben soll noch 2026 vom Bundestag beschlossen werden. Im Raum steht eine nationale Gasreserve von rund 24 TWh. Erste Speicherbuchungen sind für den Winter 2026/2027 vorgesehen, die erste Befüllung für Sommer 2027.
Die Reserve könnte die bisherigen gesetzlichen Füllstandsvorgaben ablösen. Zugleich bleiben die aktuellen Speicherstände ein Warnsignal: Anfang Juli lagen die deutschen Gasspeicher nur bei gut 41 Prozent, Mitte/Ende Juli bei rund 45 Prozent. Damit lagen sie deutlich niedriger als in den Jahren nach der Energiekrise üblich; ZfK spricht für diesen Zeitpunkt sogar vom niedrigsten Stand seit Beginn der aktuellen Speicherbeobachtung.
Hinzu kommt ein europäischer Stresstest: Reuters berichtete am 31. Juli, dass Hitzeperioden in Europa Sommerstrompreise auf Niveaus treiben können, die sonst eher aus Winterspitzen bekannt sind. Gründe sind unter anderem steigender Kühlbedarf, geringere Verfügbarkeit einzelner Kraftwerke, niedrigere Windproduktion und Leistungseinschränkungen etwa bei französischen Kernkraftwerken aufgrund hoher Flusstemperaturen.
Das Signal für das System:
Versorgungssicherheit ist nicht mehr nur Winter-, Gas- oder Kraftwerksthema. Sie ist eine Strom-Gas-Wärme-Wetter-Infrastrukturfrage.
Kritische Einordnung:
Deutschland diskutiert Versorgungssicherheit noch zu häufig entlang alter Muster: Winter, Dunkelflaute, Gasfüllstände, Kraftwerke. Diese Muster bleiben relevant, aber sie reichen nicht mehr aus. Hitzeperioden, Kühlbedarf, Wasserverfügbarkeit, Kraftwerkswirkungsgrade, Netzauslastung, Speicherstände und flexible Lasten gehören inzwischen in dieselbe Betrachtung.
Das StromVKG beantwortet einen Teil dieser Frage. Die Gasreserve beantwortet einen anderen Teil. Aber beides bleibt unvollständig, solange Netze, Speicher, Nachfrageflexibilität, Wärmesysteme und Industriebedarf nicht gemeinsam geplant werden.
Worauf es jetzt ankommt:
Die Ausschreibungsbedingungen des StromVKG, die Ausgestaltung der Gasreserve, Speicherfüllstände, Kraftwerksstandorte, flexible Lasten, KWK, Speicher und Wärmenetze müssen zusammen betrachtet werden. Versorgungssicherheit ist kein Einzelinstrument mehr.
