Die Bundesregierung hat in KW 27 die Reform der Biomasseverordnung beschlossen und setzt damit Vorgaben der RED III um. Die Förderung von Strom aus Holzbiomasse wird eingeschränkt, wenn hochwertigere industrielle Nutzungen möglich sind.

Das klingt zunächst nach einem Spezialthema. Tatsächlich geht es aber um eine wichtige Systemfrage: Nicht jede erneuerbare Kilowattstunde ist automatisch gleich wertvoll. Förderregime werden stärker an Ressourcenqualität, Nachhaltigkeit und Nutzungskonkurrenzen ausgerichtet.

Das Signal für das System:
Erneuerbare Förderung wird differenzierter. Künftig zählt stärker, welche Ressource wo den größten Systemnutzen hat.