Versorgungssicherheit wird geplant, ausgeschrieben und bezahlt

Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz soll der Rahmen für neue gesicherte Leistung geschaffen werden. Nach dem Regierungsentwurf sollen in den nächsten zwölf Monaten steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden; teilnehmen können unter anderem Kraftwerke und Stromspeicheranlagen.

Dass ein Stromsystem mit hohen Anteilen wetterabhängiger Erzeugung gesicherte Leistung braucht, ist unstrittig. Die eigentliche Frage ist: Wie wird diese Leistung organisiert, welche Technologien dürfen teilnehmen, und wer bezahlt?

Wenn der Kapazitätsrahmen faktisch vor allem neue Gaskraftwerke absichert, droht ein teurer fossiler Lock-in. Wenn Speicher, Lastmanagement, flexible Industrieprozesse, Biogas und andere Flexibilitätsoptionen ernsthaft einbezogen werden, kann Versorgungssicherheit effizienter organisiert werden.

Auch das Beschleunigungsgesetz für bestimmte Kraftwerke und Pumpspeicher passt in diese Debatte. Es zeigt den politischen Willen, steuerbare Leistung schneller verfügbar zu machen. Gleichzeitig bleibt die kritische Frage, ob die Beschleunigung breit genug technologieoffen gedacht wird – oder ob andere Speicher- und Flexibilitätsoptionen zu schwach einbezogen werden.

Versorgungssicherheit ist damit nicht mehr nur eine technische Frage. Sie wird zur Kosten-, Markt- und Standortfrage.

Das Signal für das System:
Versorgungssicherheit entsteht künftig nicht nebenbei. Sie wird geplant, ausgeschrieben und bezahlt – und damit zu einem relevanten Kostenblock für Unternehmen.

Worauf es jetzt ankommt:
Technologieoffenheit darf nicht nur behauptet werden. Sie muss in Ausschreibungsbedingungen, Präqualifikationen, Laufzeiten, Beschleunigungsinstrumenten und Finanzierungsregeln tatsächlich abgebildet sein.