Versorgungssicherheit wird ausgeschrieben, bezahlt und damit zur Systemkostenfrage

Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten beschlossen. Der Gesetzentwurf führt einen Kapazitätsmarkt ein; damit soll der Bedarf für eine sichere Stromversorgung ab 2031 gedeckt werden. In den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden; weitere Ausschreibungen sind für 2027 und 2029 vorgesehen.

Das ist ein Einschnitt. Der Energy-Only-Markt allein soll die Bereitstellung gesicherter Leistung nicht mehr tragen. Anbieter werden künftig nicht nur für erzeugten Strom vergütet, sondern auch für die Bereithaltung von Leistung. Damit entsteht ein zusätzlicher Vergütungs- und Finanzierungsmechanismus im Stromsystem.

Das Signal für das System:
Versorgungssicherheit wird nicht mehr als Nebenprodukt des Marktes behandelt. Sie wird politisch organisiert, ausgeschrieben und vergütet.

Kritische Einordnung:
Die Entscheidung ist energiewirtschaftlich nachvollziehbar. Ein System mit hohen Anteilen wetterabhängiger Erzeugung braucht gesicherte Leistung. Die eigentliche Frage ist aber, welche Technologien tatsächlich teilnehmen können und wie stark das Instrument faktisch auf neue Gaskraftwerke zuläuft.

Wenn Speicher, Lastmanagement, flexible Industrieprozesse, Biogas, KWK, Wasserstoffoptionen und dezentrale Flexibilität nicht ernsthaft vergleichbar einbezogen werden, droht ein teurer fossiler Pfad. Wenn das Instrument zu offen und unpräzise bleibt, fehlt Investitionssicherheit.

Auch das Beschleunigungsgesetz für bestimmte Kraftwerke und Pumpspeicher gehört in diesen Zusammenhang. Nach der aktuellen energiepolitischen Agenda soll es Ende Juli ins Bundeskabinett; in der Diskussion bleibt, ob andere Speicher- und Flexibilitätsoptionen breit genug einbezogen werden.

Worauf es jetzt ankommt:
Die Ausschreibungsbedingungen sind entscheidend: Präqualifikation, Laufzeiten, Standortsignale, Südbonus, Sicherheitsleistungen, Strafzahlungen, H2-Readiness und Finanzierung. Der Kapazitätsmarkt wird nur dann systemdienlich, wenn er Versorgungssicherheit schafft, ohne Flexibilitätsoptionen außerhalb klassischer Kraftwerke zu verdrängen.